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Windhaag bei Perg

Aktuelles

 

 

 

 

Das Gemeindeamt Windhaag ist ab Montag, 8.2.2021 wieder zu den Parteienverkehrszeiten geöffnet.
Bitte beachten Sie beim Eintritt folgende Regelungen:
▶️ Tragen einer FFP2-Maske
▶️ Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern
▶️ Hygienevorschriften beachten (Desinfektion, ..)
▶️ Bei Anliegen, welche längere Zeit in Anspruch nehmen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung!
Ihr Team der Gemeinde Windhaag

Gemeindestube wird wieder zur Kinderstube

Seit Anfang Jänner gibt es in Windhaag bei Perg eine neue Kinderbetreuungseinrichtung. Gemeinsam mit dem Verein "Aktion Tagesmütter OÖ" bietet die Gemeinde eine bedarfsgerechte, individuelle und liebevolle Kleinkinderbetreuung in außergewöhnlicher, geborgener Umgebung an.

Heizkostenzuschuss - Aktion 2020/2021

Die oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2020/2021 wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Richtlinien: Der Zuschuss für die Beheizung einer Wohnung - gleichgültig mit welchem Energieträger – beträgt 152 Euro bei Unterschreitung der festgelegten Einkommensgrenze. Es muss sich bei dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln, welcher in Oberösterreich liegt. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:

Alleinstehende                                                                                                                      950,00

Ehepaare/Lebensgemeinschaft                                                                                     1.500,00

Für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe                                               240,00

Für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt                                             520,00

Für jede weiter erwachsene Person im Haushalt                                                        350,00

Freibetrag Lehrlingsentschädigung                                                                                 232,49

Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2020. Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen getrennte Haushalte nur soweit vor, als diese Personen in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum, Sanitäreinheit) leben.

Der Heizkostenzuschuss wird nur jenen Personen gewährt, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Für Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages), gibt es keinen Heizkostenzuschuss. In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.

Die Antragsfrist läuft vom 11. Jänner 2021 bis 23. April 2021

Mitzubringen sind die Einkommensnachweise des Jahres 2020 und gegebenenfalls der Übergabevertrag.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/52800.htm